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User 46
Protest von Volker Hackmann nach §9.11 wird abgelehnt.
Einen Versuch seinen Wagen reparieren zu lassen muß man auf jeden Fall unternehmen.Wird jemand unschuldig abgeschossen und sein Auto ist so schwer beschädigt, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist, so muss er dann den "Tow-Truck" rufen. Sollte nach der Reparatur ein Weiterfahren nicht möglich sein, so kann er dann einen Antrag stellen mit der Bitte um ÜBERPRÜFUNG des Vorfalls
Robert