180° wäre, die Strafe dem anderen zu geben, ist also "nur" 90° abgebogen ...
Tatsache ist, daß es jetzt auch das erste Mal war, daß bei neuerlicher Betrachtung einer Situation (bei 18 YFs merkt man sich nicht jede einzelne Detailbegründung) ein ReKo Mitglied festgestellt hat, daß er diese Situation falsch beurteilt hat, weil er einen Parameter nicht beachtet hat, den er sonst immer mit einbezieht. Und er konnte es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, das so stehen zu lassen, weil er die Beurteilung vor sich selbst nicht rechtfertigen könnte. Also hatte er die Eier, dieses Vorgehen zunächst im ReKo Forum als auch dann hier durchzusetzen und bekannt zu geben.
Im Normalfall wird bei einer Begründungsantwort (auf Nachfrage per PN) "lediglich" die YF nochmal gesichtet, um die aus der ReKo Sicht schlüssige Begründung abzusichern. Also eine Begründungsnachfrage führt im Normalfall nicht zu einer Neubeurteilung, selbst wenn einem die Begründung nicht schmecken sollte.
Wir haben hier 3 ReKo Mitglieder, die die Sache hier neben ihrem täglichen Leben betreiben. Und sie machen das inhaltlich verdammt gut. Bei der Anzahl an YFs die z.B. Bristol geliefert hat, wird das Sichten allerdings gelinde gesagt anstrengend - und da können sich auch mal Fehler einschleichen. Und wenn man dann zeitlich schon knapp dran ist, kann so etwas nun mal passieren.
So, und jetzt die Gretchenfrage: wenn man erkennt, daß man einen Fehler gemacht hat, soll man den zugeben und korrigieren oder nicht? Was meinst Du / meint Ihr?
Ich persönlich ziehe den Hut vor Thomas, der sich hier auch ganz bewußt in die Auslage stellt. Fehler zuzugeben ist etwas, was in der heutigen Zeit selten geworden ist. Daraus jetzt abzuleiten, daß das ganze System oder auch nur Teile davon schlecht sind, vermag mir nicht zu gelingen. Die YF-Auswertung wurde auch nicht angefochten (insoferne ist der §9.7 ja auch nicht aufgeweicht worden), sondern die ReKo hat von sich aus eine Entscheidung revidiert. Dazu hat kein "auf den Putz hauen" beigetragen, und das wird es auch in Zukunft nicht. Daß sich immer wieder Leute zu Unrecht bestraft fühlen (und sie dieses auch kundtun), liegt in der Natur der Sache.
lg,
Klaus