Warnung vor "Ranke Verlagsservice" - Betrug!

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User 657

Gleichmal vorneweg: Ich weiß selber, dass ich deppert bin, auf sowas reinzufallen. Aber es war an dem Tag, als wir unsere Abizeugnisse bekamen, da bin ich vielleicht etwas neben der Sppur gewesen...

Also folgendes: In der Fußgängerzone wurde ich von einem jungen Mann angesprochen. Der erklärte mir etwas von einem Programm, was HartzIV-Empfangenden Jugendlichen helfen soll, wieder einen festen Job zu finden, indem sie Zeitungen austragen. Dafür könne ich 8 Wochen lang eine Zeitschrift umsonst bekommen. Am Ende müsse ich dann nur etwas ausfüllen, ob denn die Zeitungen gut bei mir angekommen sind, und dann könne ich auch entscheiden, ob ich denn die Zeitschrift weiterhin (dann natürlich kostenpflichtig) beziehen möchte. Nagut, denk ich mir, is ne gute Tat. Nichts gesagt wurde mir etwas über Widerrufsrecht o.ä. Ebenso wurde mir verschwiegen, dass ich zahlen müsse....Das war vor einem Monat. Heute find ich nen Brief im Briefkasten, dass ich ein Abo über 14 Monate abgeschlossen hätte, davon 2 Monate kostenfrei. Hab mich gleichmal im Internet kundig gemacht, schließlich war ich nicht der einzige, der drauf reingefallen ist...mit mehr oder weniger hart formulierten Widerrufen sind sie da alle weit gekommen, also habe ich (aus einigen Vorlagen) auch eine Widerruf aufgesetzt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich die Abonnements der Zeitschriften “Spiegel“ (Kundennummer: 2346656ND2) gemäß der Widerrufsbelehrung innerhalb der gegebenen Frist von 14 Tagen. Mein Widerruf ist Rechtsgültig, da meine Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt einer Vertragskopie mit einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung beginnt. Von ihrem Mitarbeiter bekam ich allerdings KEINE Widerrufsbelehrung. Laut der Belehrung auf Ihrer Homepage, der einzigsten Art von AGB, die Sie zur Verfügung stellen, endet die Widerrufsfrist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Belehrung. Somit ist der eingereichte Widerruf rechtskräftig.
Bei dem Vertragsabschluss wurde ich von ihrem Mitarbeiter getäuscht, sodass damit auch jede Einzugsermächtigung erlischt. Falls Sie diesen Widerruf nicht akzeptieren, werde ich außerdem Anzeige wegen Betrugs erstatten, da ich bei Vertragsabschluss nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt!

Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht.

So, ich hoffe, das reicht. Was sagt denn Rühl dazu? Schweinerei oder? :)

Und jetzt bitte keine Beiträge darüber, dass man sowas nicht unterschreibt. Das weiß ich ja selber!
 
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User 652

Also, muss schon sagen, prima geschrieben Dein Widerruf !

Ob es das "Bei dem Vertragsabschluss wurde ich von ihrem Mitarbeiter getäuscht......" noch gebraucht hätte glaube ich zwar nicht,
und ich finde diesen Absatz unnötig, aber wenn ich mal so ein Teil brauche melde ich mich bei Dir, ja !?? :D

Grüße
Jörg
 
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User 554

Felix !

Wenn du das nicht per Einschreiben mit Rückschein schickst wandert es in den Papierkorb.
 
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User 141

Hab mich mit 18 auch mal von einer Drückerkolonne (damals war´s ein frisch entlassener Knacki, dem ich wieder auf die Beine helfen s(w)ollte) zu sowas überreden lassen. Da lernt man draus. :)

Der Widerruf geht auch in einem Satz, macht das ganze auch klarer. Ist sowieso kein seriöser Laden und genauso wenig interessiert die, was du in die Briefchen schreibst.
 
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User 657

Da ich den Vertrag aber schon vor einem Monat geschlossen habe, ist die Widerrufsfrist für die vorbei. Daher würde ich danach einen Brief bekommen "Widerrufsfrist vorbei etc." Wenn man da nicht gleich weiter aushohlt, darf man hinterher nochmal schreiben!

Ich hoffe, dass ich denen nochmal inner Fußgängerzone begegne. Dann mach ich da großes Theater!
 
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User 141

Ich meinte auch nur den 2. Absatz, ist aber egal, wenn du´s schon abgeschickt hast. Passt schon. ;)
 
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User 331

Ehrlich gesagt biste da selbst Schuld.
Für einen "Abschluß" ist denen doch alles recht. :rolleyes:
 
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User 657

Na, wenn die das nicht glauben, hab ich noch etwas, worauf ich mich beziehen kann:

§123 I BGB, § 124 I BGB:
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

Damit dürfte ich wohl sowieso aus dem Schneider sein!
 
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User 1245

Normalerweise ist es doch so, daß wenn keine oder nur eine
unvollständige Widerrufsbelehrung erfolgt, Du faktisch "unbegrenzt" Frist hast dafür...
Aber ist ja eh okay auch so..
 
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User 1484

Ich finde es lustig, dass du so'n Käse an dem Tag der Abizeugnissausgabe gemacht hast. Dachte, man kann ein wenig Gehirnschmalz von einem Abiturienten erwarten. Aber kaum aus der Schule.....zack! :D

Hast du eigentlich irgendwo was unterschrieben?
 
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User 908

Dachte, man kann ein wenig Gehirnschmalz von einem Abiturienten erwarten.

Da bei uns in der Firma regelmäßig Abiturienten in den Ferien jobben,kann ich das mit den Gehirnschmalz bestätigen.Zum Brötchen holen kann man sie unbesorgt schicken,die lassen sich beim Wechselgeld nicht bescheißen.;)
Dafür haben sie beim arbeiten meißt zwei linke Hände,an zwei rechten Armen.Zum grossen Unglück auch noch an jeder Hand fünf Daumen.:p
 
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User 920

Felix !

Wenn du das nicht per Einschreiben mit Rückschein schickst wandert es in den Papierkorb.

Äh seh ich anders. Wenn du ein Einschreiben mit Rückschein verschickst und der Empfänger es nie abholt ist es nie zugegangen ;)
Daher Einwurf-Einschreiben, das landet im Briefkasten und somit in den Herrschaftsbereich (sagt man des so) des Empfängers und gilt als zugegangen und du hast die Bestätigung.
Das stammt aus dem Munde unseres Profs in Wirtschaftsprivatrecht; BGB §130
 
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User 657

So, heut die Nachricht bekommen, dass ich raus bin. Ging ja dann doch relativ schnell :] Immerhin einen Stern bekommen :happy:
 
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User 4253

Der Einzige - Komparativ: Der Einzigste - Superlativ: Der Allereinzigste

oder etwa nicht? :D
Auch wenn es von dir nur als Scherz gemeint war.
Fällt schon auf das sehr viele Leute mit dem Wort "einzigste(n)/(r)" um sich werfen. Meine Schulzeit ist einige Zeit her und in Grammatik war ich auch nicht der Überflieger. Aber ich meine mich erinnern zu können dass das Wort "einzig" bereits das Superlativ und somit nicht steigerbar ist.

Die "echten" Deutschkenner mögen mich gerne berichtigen.

Ansonsten Felix, schöner Widerruf und noch schöner für dich das es funktioniert hat. :]
 
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