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User 23940
Seid wann darf man für Situationen Protest einlegen in der man garnicht beteiligt war ?
War doch letzte Saison auch schon so oder ?
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Seid wann darf man für Situationen Protest einlegen in der man garnicht beteiligt war ?
Liebe Reko, das ist so nicht tragbar. Geltendes Recht vorsätzlich ignorieren und nach eigenen belieben ausloten und dann noch fragwürdige Bewertungen heranziehen. Da läuft etwas richtig falsch. Auf der Basis werde ich das erste und hoffentlich einzige mal von meinem Recht gebrauch machen, gegen diese Rekoentscheidung zu protestieren. Die Basis dafür habt ihr mehrfach im Sinne des Paragrafen §4.2 geschaffen.
Das Allgemeine Regelwerk schließt Proteste von nicht "direkt" Betroffenen nicht aus. In einigen Ligaregelwerken - wie z.B. das der GTC - ist dies explizit ausgeschlossen und es bedarf einer direkten Beteiligung.
In dem TWC Regelwerk gibt es eine solche Einschränkung nicht.
Keine Neuerfindung, eigentlich eine eins zu eins Adaption vom GTC-System.
[FONT="]§4.4.2.2 Recht auf Abgabe eines Protestes
[/FONT][FONT="]Protestiert werden können alle Vorfälle, an denen der Protestierende beteiligt war.[/FONT]
Das Allgemeine Regelwerk schließt Proteste von nicht "direkt" Betroffenen nicht aus. In einigen Ligaregelwerken - wie z.B. das der GTC - ist dies explizit ausgeschlossen und es bedarf einer direkten Beteiligung.
In dem TWC Regelwerk gibt es eine solche Einschränkung nicht.
Das widerspricht sich alles ....
Entweder ist es in der GTC erlaubt, so wie in der TWC oder in der TWC ist es verboten wie in der GTC.
Ich zitiere eine Textstelle aus dem Rekobereich der TWC:
Keine Neuerfindung, eigentlich eine eins zu eins Adaption vom GTC-System.
Der Absatz 4.1 ist in der GTC genauso gültig.
Also wie schon oben geschrieben ... eine Trennung zwischen den Serien habe ich nicht gesehen.
Wo finde ich den Passus, dass es in der GTC explizit ausgeschlossen ist?
§4.1 Protest gegen Mitstreiter
Kommt es während der Veranstaltungen zu Situationen, die ein Fahrer als protestwürdig ansieht, so kann er Protest einreichen. Hierzu wird auf dem Portal ein Protestformular vorgehalten."
Es wird von Mitstreitern gesprochen - nicht von direkt Beteiligten. Das Reglement lässt hier also Spielraum. Rein theoretisch können Proteste gegen jeden Mitstreiter eingereicht werden.
§4.1 Protest gegen Mitstreiter
Kommt es während der Veranstaltungen zu Situationen, die ein Fahrer als protestwürdig ansieht, so kann er Protest einreichen. Hierzu wird auf dem Portal ein Protestformular vorgehalten."
Es wird von Mitstreitern gesprochen - nicht von direkt Beteiligten. Das Reglement lässt hier also Spielraum. Rein theoretisch können Proteste gegen jeden Mitstreiter eingereicht werden.
Also kann Fahrer X nach dem Rennen das Replay sichten und von unliebsamen Gegnern oder Meisterschaftskonkurrenten einfach jeden Fliegenschiss als Protest einreichen - top!