VR TWC III | Bericht der Rennleitung | Monza

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User 21056

Wäre mir neu das man das darf bzw das das mal gemacht worden ist. Aber wenn wir jetzt schon so weit sind das manche denke sie müssen jetzt den Dorf Sheriff spielen nur um Punkte zu klauen oder ähnliches find ich das schon ziemlich arm. Dann können wir auch direkt die Zuschauer Proteste schreiben lassen.
 
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User 20706

Sehe ich ähnlich kritisch. Man könnte das ganze dann theoretisch dazu "nutzen" um sich oder seinem Team Vorteile zu verschaffen oder die ReKo mit einer Vielzahl an Protesten sogar "lahmlegen".

Sollte man vielleicht Mal in Ruhe drüber diskutieren mit welchem Hintergrund diese Formulierung im Reglement zustande kam.

Ganz generell:
Prinzipiell funktioniert "Gesetzgebung" im echten Leben ja so, einen gewissen Ermessensspielraum zu behalten. Man kann nicht jeden erdenklichen Fall der auftauchen könnte konstruieren und will auch nicht Wort für Wort alles mögliche verbieten, sonst heißt es wieder "die verbieten uns ja alles, man kann ja gar nichts mehr selbst entscheiden..." Einzelne Fälle werden dann durch Einzelfallbeurteilungen Höchstinstanzlich entschieden und sind dann ständige Rechtsprechung. In der nächsten Gesetzesnovelle werden diese dann teilweise eingearbeitet. Teilweise aber auch nicht um nicht alles bis ins kleinste Detail des Lebens zu regulieren. Dann beginnt das Spiel von vorne. Wie bei Computerviren und Antivirenprogrammen, oder Krankheiten und Impfungen.

Lange Rede kurzer Sinn. Ein Gesetz, oder auch ein Reglement, ist so lange gut, bis es Fälle gibt die eine Schwäche aufzeigen die überarbeitet werden könnte.

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User 2666

Das Allgemeine Regelwerk schließt Proteste von nicht "direkt" Betroffenen nicht aus. In einigen Ligaregelwerken - wie z.B. das der GTC - ist dies explizit ausgeschlossen und es bedarf einer direkten Beteiligung.
In dem TWC Regelwerk gibt es eine solche Einschränkung nicht.
 
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User 19341

Ich kann mich daran erinnern, dass wir in der TWC I die Auslegung hatten, dass etwas nur protestiert werden kann, wenn man es im Rennen auch gesehen hat. Also wenn es direkt vor einem passiert oder man es im Rückspiegel sieht.
Somit konnte man ausschließen, dass besonders eifrige Teamchefs die Replays nach vergehen durchsuchen.

Ich kann mich aber auch an keinen Fall erinnern, dass wir einen Protest aus diesem Grund ablehnen mussten.
Ich denke also, dass es so wie es hier war passt.
 
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User 24279

Liebe Reko, das ist so nicht tragbar. Geltendes Recht vorsätzlich ignorieren und nach eigenen belieben ausloten und dann noch fragwürdige Bewertungen heranziehen. Da läuft etwas richtig falsch. Auf der Basis werde ich das erste und hoffentlich einzige mal von meinem Recht gebrauch machen, gegen diese Rekoentscheidung zu protestieren. Die Basis dafür habt ihr mehrfach im Sinne des Paragrafen §4.2 geschaffen.

Wenn du diesen Paragraphen meinst (welchen auch sonst?🤔),

§4.2 Protest gegen Liga-Entscheidungen
Entscheidungen der offiziellen Organe, also der Administratoren oder der Rennkommission, sind endgültig und nicht anfechtbar. Eine Ausnahme bilden vom Reglement abweichende Entscheidungen der Rennleitung (siehe §1.3). Diese sind nach der Veranstaltung per Protest anfechtbar.

Denke ich wirst du keinen Erfolg haben! Dann der Paragraph bezieht sich, meiner Meinung nach, auf diesen:

§1.3 Autorität der Rennleitung
Erweist es sich im Einzelfall als notwendig, so kann die Rennleitung während des laufenden Rennevents vom Reglement abweichende Entscheidungen zu Gunsten und zu Lasten der Teilnehmer treffen, sofern sichergestellt ist, dass alle adressierten Teilnehmer die entsprechende Information erhalten. Diese Entscheidungen der Rennleitung sind für alle Teilnehmer bindend.

Das verstehe so! Wenn der Admin z.B. wärend des Events das Quali ausfallen lässt und stattdessen das freie Training als Quali hernimmt, dieses allen mitteilt, kann man das, nach dem Event, protestieren!

Da das hier ReKo Entscheidungen sind, greift, denke ich, eher dieser Paragraph:

§6.5 Rechtsmittel
Es gibt kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen der REKO. Die Berichte der REKO sind vom Fahrerlager anzuerkennen und dienen nicht als Grundlage für Diskussionen im Forum. Jedoch hat jeder Fahrer die Möglichkeit die Bewertungen und Begründungen der verschiedenen REKO Mitglieder zu verlangen. Die Bewertungen der REKO Mitglieder werden in diesem Fall anonymisiert zur Verfügung gestellt. Die Kontaktaufnahme erfolgt per PN an den REKO Leiter. Die REKO kann den Bericht auch nach Veröffentlichung - bis zum nachfolgenden Rennen - abändern.

Besonderes Augenmerk sollte hier auf diesen Satz gelegt werden.

"Die Berichte der REKO sind vom Fahrerlager anzuerkennen und dienen nicht als Grundlage für Diskussionen im Forum."

Also denke ich du solltest die Entscheidung der ReKo einfach akzeptieren.

Meine Meinung!!!
 
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User 17804

Das Allgemeine Regelwerk schließt Proteste von nicht "direkt" Betroffenen nicht aus. In einigen Ligaregelwerken - wie z.B. das der GTC - ist dies explizit ausgeschlossen und es bedarf einer direkten Beteiligung.
In dem TWC Regelwerk gibt es eine solche Einschränkung nicht.

Das widerspricht sich alles ....

Entweder ist es in der GTC erlaubt, so wie in der TWC oder in der TWC ist es verboten wie in der GTC.

Ich zitiere eine Textstelle aus dem Rekobereich der TWC:

Keine Neuerfindung, eigentlich eine eins zu eins Adaption vom GTC-System.

Der Absatz 4.1 ist in der GTC genauso gültig.
Also wie schon oben geschrieben ... eine Trennung zwischen den Serien habe ich nicht gesehen.
Wo finde ich den Passus, dass es in der GTC explizit ausgeschlossen ist?
 
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User 14873

Im GTCReglement

[FONT=&quot]§4.4.2.2 Recht auf Abgabe eines Protestes
[/FONT]
[FONT=&quot]Protestiert werden können alle Vorfälle, an denen der Protestierende beteiligt war.[/FONT]

Die einzelnen Serien haben absolut das Recht, ihre Reglements abweichend zu gestalten. Das ist an mehreren Stellen (z.B. auch Tracklimits) der Fall.
 
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User 20706

1. Im GTC Reglement:

§4.4.2.2 Recht auf Abgabe eines Protestes

Protestiert werden können alle Vorfälle, an denen der Protestierende beteiligt war. Die Sichtung von Replays nach Vorfällen, an denen der Protestierende während des Rennens nicht selbst beteiligt war, ist ausdrücklich nicht gestattet. Ebenso darf nicht auf der Grundlage von zufälligen Informationen - z.B. aus dem Stream oder aus dem Forum - Protest eingereicht werden.

2. Warum sollte es keine serienspezifischen Reglementpunkte geben?

3. Finde ich es unangebracht ganze Texte, Textzeilen ohne weiteren Zusammenhang oder Sonstiges aus dem ReKo-Bereich ins allgemeine Forum zu posten.

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Edit: Da war Frank wohl ein paar Sekunden schneller ;)
 
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User 19885

Das Allgemeine Regelwerk schließt Proteste von nicht "direkt" Betroffenen nicht aus. In einigen Ligaregelwerken - wie z.B. das der GTC - ist dies explizit ausgeschlossen und es bedarf einer direkten Beteiligung.
In dem TWC Regelwerk gibt es eine solche Einschränkung nicht.

Das widerspricht sich alles ....

Entweder ist es in der GTC erlaubt, so wie in der TWC oder in der TWC ist es verboten wie in der GTC.

Ich zitiere eine Textstelle aus dem Rekobereich der TWC:

Keine Neuerfindung, eigentlich eine eins zu eins Adaption vom GTC-System.

Der Absatz 4.1 ist in der GTC genauso gültig.
Also wie schon oben geschrieben ... eine Trennung zwischen den Serien habe ich nicht gesehen.
Wo finde ich den Passus, dass es in der GTC explizit ausgeschlossen ist?

Ohne mich da jetzt groß einmischen zu wollen, habe ich jetzt einfach mal, weil ich a) Zeit hatte und b) es mich interessiert hat warum hier so viel dazu geschrieben wurde, obwohl es meiner Meinung nach, nach einem Blick in das jeweilige Reglement zu keinen offenen Fragen kommen sollte, die beiden Ligen miteinander verglichen.

Zur TWC: Dort habe ich im "VR TWC III | Saisonankündigung und Reglement" Thread folgendes gefunden:
"Es gilt das allgemeine VR Reglement und dieser Thread. Sollte es eine Diskrepanz zwischen VR Reglement und Thread geben, gilt der Thread."
Da es im Thread nichts zu der Thematik gibt gilt das VR Reglement.
Dort steht bei "§4 Proteste" folgendes:

"
§4.1 Protest gegen Mitstreiter
Kommt es während der Veranstaltungen zu Situationen, die ein Fahrer als protestwürdig ansieht, so kann er Protest einreichen. Hierzu wird auf dem Portal ein Protestformular vorgehalten."

Es wird von Mitstreitern gesprochen - nicht von direkt Beteiligten. Das Reglement lässt hier also Spielraum. Rein theoretisch können Proteste gegen jeden Mitstreiter eingereicht werden.

Zur GTC:
Die GTC hat ein serienspezifisches Reglement. In diesem Reglement steht bei "§4.2.2. Proteste" folgendes:


§4.4.2.2 Recht auf Abgabe eines Protestes
Protestiert werden können alle Vorfälle, an denen der Protestierende beteiligt war. Die Sichtung von Replays nach Vorfällen, an denen der Protestierende während des Rennens nicht selbst beteiligt war, ist ausdrücklich nicht gestattet. Ebenso darf nicht auf der Grundlage von zufälligen Informationen - z.B. aus dem Stream oder aus dem Forum - Protest eingereicht werden.

Das Ganze wird also per Reglement mehr eingeschränkt. In diesem Fall muss der "Protestierende beteiligt" sein.


Bleibt noch die Textstelle die Du aus dem TWC Reko Forum hast.
Zu der Textstelle, kann ich mir denken, dass es hierbei um die Arbeitsweise bzw. um das System wie legal eingereichte Prozesse bearbeitet werden, geht. Wenn das so richtig ist spricht das nicht gegen jegliche Reglement Stellen die ich eben zitiert habe.
Ein Protest, bevor er nach GTC System von der Reko bearbeitet (Bearbeitung) werden kann muss erst einmal nach VR Reglement zugelassen (Zulassung) werden.
Die erste Zulassung kommt richtigerweise vor der weiteren Bearbeitung.
 
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User 8268

§4.1 Protest gegen Mitstreiter
Kommt es während der Veranstaltungen zu Situationen, die ein Fahrer als protestwürdig ansieht, so kann er Protest einreichen. Hierzu wird auf dem Portal ein Protestformular vorgehalten."

Es wird von Mitstreitern gesprochen - nicht von direkt Beteiligten. Das Reglement lässt hier also Spielraum. Rein theoretisch können Proteste gegen jeden Mitstreiter eingereicht werden.

Also kann Fahrer X nach dem Rennen das Replay sichten und von unliebsamen Gegnern oder Meisterschaftskonkurrenten einfach jeden Fliegenschiss als Protest einreichen - top!
 
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User 19885

§4.1 Protest gegen Mitstreiter
Kommt es während der Veranstaltungen zu Situationen, die ein Fahrer als protestwürdig ansieht, so kann er Protest einreichen. Hierzu wird auf dem Portal ein Protestformular vorgehalten."

Es wird von Mitstreitern gesprochen - nicht von direkt Beteiligten. Das Reglement lässt hier also Spielraum. Rein theoretisch können Proteste gegen jeden Mitstreiter eingereicht werden.

Also kann Fahrer X nach dem Rennen das Replay sichten und von unliebsamen Gegnern oder Meisterschaftskonkurrenten einfach jeden Fliegenschiss als Protest einreichen - top!

Das ist ja dann der nächste Schritt. Das ist die Bewertung des Geregelten. Ich habe ja nicht geschrieben dass man die Meinung der Leute die diese Regel nicht gut finden nicht hören und strikt unterbinden sollte. Ich habe lediglich die Fakten zusammengesucht ob es denn aus der Sicht des Reglements möglich ist. Dagegen wurde ja auch argumentiert.
Ob man das jetzt gut findet oder nicht spielt da erst einmal keine Rolle.
 
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