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angenommen man hat ein motorrad was etwas ausserhalb des normalen angesiedelt ist,und schon aufgrund der sitzhöhe nur für bestimmte leute überhaupt fahrbar ist,und auch ansonsten nichts für otto-normalbürger.
ist man verpflichtet,den tüv-prüfer eine probefahrt ausserhalb des tüv geländes machen zu lassen?
ich kenne es eigentlich nur so,das der gute mann auf dem gelände ein paar schnörkel macht,die bremsen testet und das wars (wenn die sich überhaupt mal getraut,bzw das ding gestartet bekommen haben)
ist man verpflichtet,den tüv-prüfer eine probefahrt ausserhalb des tüv geländes machen zu lassen?
ich kenne es eigentlich nur so,das der gute mann auf dem gelände ein paar schnörkel macht,die bremsen testet und das wars (wenn die sich überhaupt mal getraut,bzw das ding gestartet bekommen haben)