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User 670
a) ist das so nicht richtig und b) woran machst du die Nichtnutzung fest? Nur, weil keine www-Inhalte hinterlegt sind?
ICH mache das gar nicht. Bin ja kein Richter

Da ich weiter oben schon geschrieben hatte, dass die Domain z.B. auch für Email genutzt werden kann und nicht nur für http auf Port 80, kannst Du davon ausgehen, dass ich Nichtnutzung durchaus weiter fassen würde.
![Freude :] :]](/styles/default/xenforo/smilies/vr_smilies/pleased.gif)
Ein Urteil zu dem Thema habe ich gefunden: Internetrecht - Domainrecht Urteil 4
Die ICANN hat das Thema auch geregelt: Das ICANN-Schiedsverfahren - Königsweg bei Domainstreitigkeiten
In wie weit das für Deutschland gültig ist, weiß ich nicht.