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Desweiteren sind 3 Proteste eingegangen die allesamt nicht
Regelkonform waren. Die Angaben müssen genau sein.
Das heisst, Nummern angabe, welche Runde und vor allem
gegen wen. Nur solche Proteste können bearbeitet werden.
Gegen die Strafen kann nach Regel § 2.4 Protest eingelegt werden. Hierzu der Auszug aus den Regeln:
§2.4
Der Widerspruch zur Strafe ist innerhalb von 24 Std 1 mal zulässig. Es muss das Protestformular benutzt werden. Der Widerspruch muss eine Begründung enthalten warum die Strafe nicht akzeptiert wird oder warum man sich ungerecht behandelt fühlt. Es wird grundsätzlich mit 5 Stimmen abgestimmt. Sollte ein Gremiumsmitglied involviert oder nicht anwesend sein, so springt ein rennerfahrener HilfsReko ein.
HilfsRekos:
1. Andy Wilke
2. Arndt Röttgers
3. Denny Richter
Sollte die Abstimmung zugunsten des Widerspruchs ausfallen (ab 3 Stimmen), wird die verhängte Strafe von der GNL zurückgezogen und nicht weiter verfolgt.
Um Missbrauch des Widerspruches vorzubeugen wird die Strafe neu festgesetzt.
Fällt das Gremium eine 3:2 Entscheidung bleibt die Strafe gleich.
Fällt das Gremium eine 4:1 Entscheidung gegen den Widerspruch so wird die Strafe um 50% angehoben.
Fällt das Gremium eine 5:0 Entscheidung gegen den Widerspruch so wird die Strafe verdoppelt. Nach dieser Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.