Das sagt der Gesetzgeber zur Beklebung der Windschutzscheibe:
- Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten
- Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
- Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
- Ein freies Sichtfeld muss gewähleistet sein.
Wenn man auf dem Sonnenblendstreifen zusätzliche Aufkleber/Schrift anbringt, dürfte das meiner Meinung nach nicht addiert werden.
Zur Beklebung von aussen:
Hier würde ich bedenken, dass man im Winter eventuell mal Eis wegkratzen muss und dadurch der Aufkleber beschädigt werden könnte.
Weiterhin sollte der Wischbereich der Scheibenwischer frei bleiben, sonst kannste alle zwei Monate neue Wischer kaufen.