Schröder vs Stoiber -- das Rückspiel

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User 334

Also was da heute Abend wieder abging, das war äusserst aufschlussreich. Biodaten wil der Herr Stoiber also in den Personalausweis bringen. Daraus folgere ich das dann der Staat Infos über Infos über uns anhäuft(da gehts mir über). Was das schon wieder alles kostet und wer bezahlt das alles ? Der Vorteil wäre natürlich diese Zentraldatenbank mit all den Biodaten und die Berechtigungen wer mit welchen Biodaten in unserem Land was machen darf und wer wann was bekommt. Ein kleiner Click und Herr XY hat so seine Annehmlichkeiten oder Herr AB gerät unerwartet in Schwierigkeiten. Das ist dann schon ein niedliches Instrumentarium für Leute die die Lizenz zum Clicken haben. Oder sehe ich die Dinge zu Schwarz ?
 
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User 10

also ich find biodaten gut Bernd.
dann haben wir dich elender hotläpper, dann is nix mehr mit pseudonymen wie "Huttu" usw, in der gegend rum düsen.
also los schick uns nen fingerabdruck, oder noch besser nen finger


gruß
Rainer
 
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User 357

Original von Rainer Merkel
dann haben wir dich elender hotläpper, dann is nix mehr mit pseudonymen wie "Huttu" usw, in der gegend rum düsen.

:happy: mal mir gerade aus, dass rainers 2 jähriger sohn im so rumgurkt und rainer dieserjeniger ist :O :(

warum eigentlich dieses jämerliche understatement, rainer ?( wo ist DEIN finger?
 
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User 334

Gehirnjoystick

Original von Rainer Merkel
also ich find biodaten gut Bernd.

Klar Rainer da hast du recht. Biodaten sind eindeutig angesagt. Ich habe mich heute zufällig mit einem befreundeten Chirurgen über neurologisches Zeugs unterhalten. Da erzählte er mir von einem Bericht den er auf einer Tagung gesehen hat, wo ein Neurologe der mit Gehirströmen und Flugzeugsteuerung befasst war, mit dem Interviewer ein Slotcar (Carrera) Rennen gefahren ist. Dabei hat er, mit Gehrnjoystick, den Interviewer, mit Poti in der Hand, in Grund und Boden gefahren. Ich weiss zufällig auch das einziger Gehirnsensor, anschlussfertig für eine Analogmesskarte, schon ~500 Euro kostet dazu käme noch eine mind 24/12 Kanal I/O Karte á 700 Euro. Wenn's reicht. Und 1 Sensor reicht sicher nicht. Zur Messkarte gibt es auch noch die passenden Bibliotheken verschiedener Programmiersysteme um Signale zu bearbeiten, bestimmte Teilbereiche herauszufiltern usw...... Bin ich jetzt schon Offtopic ? Dann hätte ich auch noch gern einen Sponsor, der mir da ein bisschen rumprobieren ermöglicht. Oder haben die Aliens schon soetwas ??


Gruss
Bernd
 
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User 331

Warum nicht "erfassen" ?
Das würde vieles vereinfachen. Doch ein Problem gibt es da. Keine Kohle.
 
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User 242

Hi,
von "uns" war von Stoiber gar nicht die rede, sondern nur von visen. Sollte also nicht deutsche staatsbürger betreffen.
Im Gegensatz zu Schily, der wollte das für allle....

Gruß
 
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User 174

Original von FKATOC
Im Gegensatz zu Schily, der wollte das für allle....
Gruß
der will das noch immer

(hier bei einer Pressekonferenz mit Justus Frantz und H. Saddam)

§4 Passgesetz:

(3) Der Pass darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Passinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Pass eingebracht werden. Auch die in Absatz 1 Satz 2 aufgeführten Angaben über die Person dürfen in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Pass eingebracht werden.

(4) Die Arten der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form nach Absatz 3 sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und ihrer Nutzung werden durch Bundesgesetz geregelt. Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.
 

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User 334

Original von V4-Owner
§4 Passgesetz:

(3) Der Pass darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Passinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Pass eingebracht werden. Auch die in Absatz 1 Satz 2 aufgeführten Angaben über die Person dürfen in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Pass eingebracht werden.

(4) Die Arten der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form nach Absatz 3 sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und ihrer Nutzung werden durch Bundesgesetz geregelt. Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.


Ist ja voll krass. Das wusste ich noch nicht. Allmählich beschleicht mich das Gefühl das so manche Informationen bewusst sparsam fliessen. Aber wenn ein Herr Sharping (Name wurde bewusst verfälscht) zum f****n nach Mallorca fliegt, ist gleich die ganze Republik in Aufruhr. Und wenn da steht 'Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet' , dann könnten das ja auch verteilt/vernetzte Daten sein.
Ähh... Her Rühl ? Wenn du eine Frage gestattest : Was ist den das für ein Bundesgesetz in dem Speicherung, Nutzung, usw. dieser Biometrischen Daten geregelt ist ? Oder ist das schon unerlaubte Rechtsauskunft.
Ausserdem ist mir heute beim Briefwählen noch etwas aufgefallen. Auf meinem Wahlschein, der aufgrund freier und geheimer Wahl ja in einen verschlossenen Umschlag ohne Namen kommt, steht doch glatt
C. Mann, geb. 1958 bis 1967
Und ausserdem der Wahlbezirk. Da bin ich doch sprachlos ! Wäre ich ein Wähler, der einer extremistischen Partei zugeneigt ist, wäre es relativ leicht mich in einer 'kleineren' Gruppe von Wählern ausfindig zu machen. (Wahlbezirk und Altersgruppe). Man müsste es nur wollen.


Gruss Bernd
 
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User 174

Original von Bernd_Bartel

Aber wenn ein Herr Sharping (Name wurde bewusst verfälscht) zum f****n nach Mallorca fliegt, ist gleich die ganze Republik in Aufruhr.

das glaubst du doch selber nicht, das der DAZU in der Lage ist, bei seinem Tempo dauert ein Quickie doch länger als eine (Achtung: doppeldeutige Anspielung!) Wahl-Periode.

Wie gesagt, die Möglichkeit ist im Paß- (und auch Ausweis)-gesetz bereits eingebaut, sozusagen (Ruehl, bitte mal weghören) ein Ermächtigungsgesetz.

Noch (alle Nichtwähler mal herhören) ist das Justizministerium gegen die konkrete Umsetzung durch ein zu schaffendes Gesetz, aber wenns hier demnächst stoibert und becksteint geht auch das ratz-fatz.

Das Problem ist halt, daß der Einzelne kaum eine Klagemöglichkeit wg. Datenschutz hat und die Datenschutzbeauftragten keine wirksamen Befugnisse haben.

Wahlscheine werden schon seit Jahr und Tag wg. Statistik gekennzeichnet, früher wurden sogar noch mehr Angaben in repräsentativen Wahllokalen erhoben. Is alles "legal", wart erst mal ab, wenn du demnächst nich mal mehr einen Zettel zum Ankreuzen kriegst sondern nur noch elektronisch wählen sollst!
 
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User 242

Hi,
noch ein Beitrag zum zustand unserer aufgeklärtheit.

Schröders Nein kann nur ein witz sein. Ein Nein hieße den Amis den deutschen Luftraum zu sperren, die flugplätze dicht zu machen, dass kein amerikanischer bomber aus deutschland startet. Das wird er nie machen. :]
Das bedeutet auch, ohne einen einzigen schuss ist deutschland kriegsführende partei in einem konflikt. Ohne UNO-Mandat gegen internationales recht, ob schröder oder stoiber oder mit UNO-Mandat auch dabei, ob schröder oder stoiber.
Ein konsequentes Nein ist eben was anderes.
Die Drohung ein paar deutsche spürpanzer zurückzuziehen ist so ähnlich einzuschätzen wie ein abziehen von übenden Leos aus Shilo. :happy:

Diese Republik ist sowieso etwas anders als indoktriniert. Anders kann ich mir die aufregung um ein paar blutige nasen unschuldiger in straßenschlachten nicht erklären.
Btw: Es gab nicht nur in der DDR einen schießbefehl, sondern den gibt es auch in der Bundesrepublik, nur heißt das nicht schießbefehl sondern unmittelbarer zwang.

edit: endlich haste wieder Deinen echten Avatar Rainer :)

Gruß
 
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