REKO Bericht VRTM 7, Sachsenring 08.05.19

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User 13351


Startsichtung R1/ T1




André G. - Manuel K.

André ist etwas zu spät auf der Bremse und dreht Manuel K. um.
Auffahrunfälle (§5.3.6) - schweres Vergehen in der Startphase, ausgenommen sind Berührungen ohne Konsequenzen.
Da Manuel leicht in die Linie von André zieht und es hier nur eine wirklich leichte Berührung gibt, reduziert die REKO die Strafe hier auf das Mindestmaß.

André G. - Schweres Vergehen - 11 SP


Dietmar S. - Dennis R.

Dietmar verzögert nicht ausreichend, obwohl er bereits früh auf der Bremse steht und trifft Dennis unnötiger Weise. Dieser wird mit Glück nicht geschädigt.
Auffahrunfälle (§5.3.6) - leichtes Vergehen wenn die Berührung ohne Konsequenzen bleibt.
Da Dietmar sich durch die Aktion selbst am meisten schädigt, bleibt die REKO hier bei der Mindeststrafe.

Dietmar S. - Leichtes Vergehen - 3 SP




Startsichtung R2/ T1

Keine bewertungswürdigen Vorkommnisse



Proteste

Nils P. - Manfred R.

Kläger NameNils B.
Beklagter NameManfred R.
Rennen (1/2)2
EventVRTM 7. Lauf Sachsenring
Runde35
Streckenabschnitt/KurveBergab S Kurven zwischen T1 (Coca-Cola Kurve) und T3 (Castrol Omega)
GrundWie auch im Stream zu sehen wurde ich im Duell mit Andre G. und Manfred R. unnötiger weise von Manfred R. in richtung Castrol Omega von der Bahn geschoben. Ich war fast eine Autolänge vor Manfred R. als dieser anscheinend zu früh den Rechtsbogen anfahren wollte und mich hinten am Heck getroffen hat.

Bewertung :


Die REKO gibt dem Protest von Nils statt. Manfred ist zu schnell und kann seine Linie nicht halten.
Er rutscht dann über alle 4 Räder in Nils und trifft diesen am Heck.
Die REKO sieht hier eine Verletzung von §5.3.5 ("Überholen"):

- "mittleres Vergehen wenn man nicht ausreichend Platz lässt und es zu einem Kontakt kommt"

Straferschwerend sieht die REKO, dass es nicht nur zu einem Kontakt kommt, sondern Manfred auch Nils Rennen quasi beendet. Zudem zeigt Manfred via Stellungnahme keinerlei Einsicht.

Manfred R. - mittleres Vergehen - 10 SP

Die REKO spricht hiermit ausserdem eine Verwarnung gegen Manfred R. für seine Äußerungen gegenüber der REKO aus.
 
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