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User 29559
Es sind 2 Proteste eingegangen und von der REKO, neben der üblichen Startsichtung, bewertet worden.
Startsichtung
Rennen 1:
Stefan F. - John K.
Stefan bremst spät für T1 und geht weit, fährt über die Anticuts und verliert etwas Grip. In der Anfahrt zu T2 kommt er wieder zurück auf die Strecke und kollidiert mit John, dreht sich und verliert mehrere Plätze. Stefan seine Linie für T1 war zu optimistisch und als Ergebnis landete er auf nahezu gleicher höhe mit John. Durch das Überfahren der Anticuts hat Stefan starkes Untersteuern eingangs T2 und rutsch in John rein, der seine Line weiter fährt. John hat damit nicht gerechnet und entsprechend nicht mehr Platz gelassen. Die REKO bewertet den Unfall als Rennunfall, da es keinen alleinigen Hauptschuldigen gibt.
Strafe:
keine
Rennen 2:
Alles sauber. Großes Lob ans Fahrerfeld
Protest:
Protestierender: Jens F.
Protestgegner: Martin P.
Event: Imola
Rennen: Qualifikation
Zeitstempel / Runde: 1
Streckenabschnitt: T13 - Anfahrt Rivazza
Grund: Martin verlangsamt in der Anfahrt zur Rivazza, weil er seinen Konkurrenten vorbei lassen möchte. Er tut dies auf der Ideallinie vor dem Scheitelpunkt des schnellen Rechtsbogens (T13). Jens folgt ihm sehr dicht um auf der fliegenden Runde Windschatten zu bekommen. Jens ist überrascht von dem Verlangsamen von Martin und kann nur knapp ausweichen. In der Folge bremst er ebenso neben Martin, da er selbst Martin auch keinen Windschatten auf der fliegenden Runde spendieren möchte. Von hinten kommt Gerd S. und überholt Jens ausgangs Rivazza (T15). In der Folge werden dadurch die fliegenden Runden von Jens und Gerd kompromittiert.
Die REKO sieht in der Aktion kein strafwürdiges Vergehen nach Reglement, möchte aber festhalten, dass das Verhalten aller Beteiligter verbessert werden kann. Anbei der Auszug aus dem Reglement:
Behindern anderer Fahrer während der Qualifikation (§5.3.10)
- leichtes Vergehen, wenn der Geschädigte nur genau die eine Qualifikationsrunde verliert, in der die Behinderung stattfand
- mittleres Vergehen, wenn der Geschädigte mehrere Qualifikationsrunden verliert, z.B. weil er die Box aufsuchen muss, um sein Auto zu reparieren oder wenn durch die Behinderung auch die folgende Runde beeinträchtigt wird
- schweres Vergehen, wenn der Geschädigte die Qualifikation nicht fortsetzen kann
- Disqualifikation für das Event und weitere Entscheidungen der Rennleitung bei Vorsatz
Das verlangsamen auf der Idealline bei dicht folgendem Verkehr ist zu keinem Zeitpunkt der Qualifikation oder im Rennen zu dulden. Möchte man einen Fahrer vorbeilassen, so tut man dies bestenfalls auf einer Geraden oder abseits der Idealline. Auch sollte so ein Manöver deutlich angezeigt werden (runterfahren von der Idealline, progressives Verlangsamen). Ein langsames Nebeneinanderherfahren vor Beginn einer fliegenden Runde, sowie ein Überholen vor der letzten Kurve ist zwar nicht grundsätzlich untersagt, kann aber zu Strafen gemäß §5.3.10 führen, wenn andere Fahrer dadurch behindert werden.
Im vorliegenden Fall wird das Verlangsamen von Martin auf der Idealline als gefährliches Fahren und als Ausgangspunkt der Ereignisse gewertet und verwarnt.
Strafe:
Martin P. - Verwarnung
Protest:
Protestierender: Jens F.
Protestgegner: Martin P.
Event: Imola
Rennen: 1
Zeitstempel / Runde: 12
Streckenabschnitt: T1/2 Tamburello
Grund: Jens setzt sich auf Start/Ziel rechts neben Martin, bremst sich eingangs T1 an Martin vorbei und lenkt ein, trifft dabei Martin. Martin nimmt zu viel Geschwindigkeit mit in die Kurve so das Ausgangs T1 der Platz für Jens knapp wird und er über den Anticut gehen und seinen Überholversuch abbrechen muss.
Überholen (§5.3.5)
- mittleres Vergehen wenn man nicht ausreichen Platz lässt und es zu einem Kontakt mit Platzverlust für den Geschädigten kommt
- mittleres Vergehen wenn man seine Spur auf der Innenbahn durch zu hohes Tempo nicht halten kann und es zu einem Kontakt mit Platzverlust für den Geschädigten kommt
Beide Fahrer agieren hier am Limit. Jens lenkt früh ein und trifft Martin, dieser lässt in der Folge nicht ausreichend Platz. Ob der Überholversuch von Jens erfolgreich gewesen wäre kann nicht mit Gewissheit gesagt werden. Damit kann kein klarer Nachteil für Jens festgestellt und §5.3.5 nicht angewendet werden. Die REKO möchte aber verdeutlichen, dass im Zweikampf IMMER genügend Platz für den Konkurrenten gelassen werden muss. Martin hätte in der Situation mehr Platz lassen müssen und wird daher von der REKO verwarnt.
Strafe:
Martin P. - Verwarnung
Zusammenfassung:
Martin P. - Verwarnung
Startsichtung
Rennen 1:
Stefan F. - John K.
Stefan bremst spät für T1 und geht weit, fährt über die Anticuts und verliert etwas Grip. In der Anfahrt zu T2 kommt er wieder zurück auf die Strecke und kollidiert mit John, dreht sich und verliert mehrere Plätze. Stefan seine Linie für T1 war zu optimistisch und als Ergebnis landete er auf nahezu gleicher höhe mit John. Durch das Überfahren der Anticuts hat Stefan starkes Untersteuern eingangs T2 und rutsch in John rein, der seine Line weiter fährt. John hat damit nicht gerechnet und entsprechend nicht mehr Platz gelassen. Die REKO bewertet den Unfall als Rennunfall, da es keinen alleinigen Hauptschuldigen gibt.
Strafe:
keine
Rennen 2:
Alles sauber. Großes Lob ans Fahrerfeld
Protest:
Protestierender: Jens F.
Protestgegner: Martin P.
Event: Imola
Rennen: Qualifikation
Zeitstempel / Runde: 1
Streckenabschnitt: T13 - Anfahrt Rivazza
Grund: Martin verlangsamt in der Anfahrt zur Rivazza, weil er seinen Konkurrenten vorbei lassen möchte. Er tut dies auf der Ideallinie vor dem Scheitelpunkt des schnellen Rechtsbogens (T13). Jens folgt ihm sehr dicht um auf der fliegenden Runde Windschatten zu bekommen. Jens ist überrascht von dem Verlangsamen von Martin und kann nur knapp ausweichen. In der Folge bremst er ebenso neben Martin, da er selbst Martin auch keinen Windschatten auf der fliegenden Runde spendieren möchte. Von hinten kommt Gerd S. und überholt Jens ausgangs Rivazza (T15). In der Folge werden dadurch die fliegenden Runden von Jens und Gerd kompromittiert.
Die REKO sieht in der Aktion kein strafwürdiges Vergehen nach Reglement, möchte aber festhalten, dass das Verhalten aller Beteiligter verbessert werden kann. Anbei der Auszug aus dem Reglement:
Behindern anderer Fahrer während der Qualifikation (§5.3.10)
- leichtes Vergehen, wenn der Geschädigte nur genau die eine Qualifikationsrunde verliert, in der die Behinderung stattfand
- mittleres Vergehen, wenn der Geschädigte mehrere Qualifikationsrunden verliert, z.B. weil er die Box aufsuchen muss, um sein Auto zu reparieren oder wenn durch die Behinderung auch die folgende Runde beeinträchtigt wird
- schweres Vergehen, wenn der Geschädigte die Qualifikation nicht fortsetzen kann
- Disqualifikation für das Event und weitere Entscheidungen der Rennleitung bei Vorsatz
Das verlangsamen auf der Idealline bei dicht folgendem Verkehr ist zu keinem Zeitpunkt der Qualifikation oder im Rennen zu dulden. Möchte man einen Fahrer vorbeilassen, so tut man dies bestenfalls auf einer Geraden oder abseits der Idealline. Auch sollte so ein Manöver deutlich angezeigt werden (runterfahren von der Idealline, progressives Verlangsamen). Ein langsames Nebeneinanderherfahren vor Beginn einer fliegenden Runde, sowie ein Überholen vor der letzten Kurve ist zwar nicht grundsätzlich untersagt, kann aber zu Strafen gemäß §5.3.10 führen, wenn andere Fahrer dadurch behindert werden.
Im vorliegenden Fall wird das Verlangsamen von Martin auf der Idealline als gefährliches Fahren und als Ausgangspunkt der Ereignisse gewertet und verwarnt.
Strafe:
Martin P. - Verwarnung
Protest:
Protestierender: Jens F.
Protestgegner: Martin P.
Event: Imola
Rennen: 1
Zeitstempel / Runde: 12
Streckenabschnitt: T1/2 Tamburello
Grund: Jens setzt sich auf Start/Ziel rechts neben Martin, bremst sich eingangs T1 an Martin vorbei und lenkt ein, trifft dabei Martin. Martin nimmt zu viel Geschwindigkeit mit in die Kurve so das Ausgangs T1 der Platz für Jens knapp wird und er über den Anticut gehen und seinen Überholversuch abbrechen muss.
Überholen (§5.3.5)
- mittleres Vergehen wenn man nicht ausreichen Platz lässt und es zu einem Kontakt mit Platzverlust für den Geschädigten kommt
- mittleres Vergehen wenn man seine Spur auf der Innenbahn durch zu hohes Tempo nicht halten kann und es zu einem Kontakt mit Platzverlust für den Geschädigten kommt
Beide Fahrer agieren hier am Limit. Jens lenkt früh ein und trifft Martin, dieser lässt in der Folge nicht ausreichend Platz. Ob der Überholversuch von Jens erfolgreich gewesen wäre kann nicht mit Gewissheit gesagt werden. Damit kann kein klarer Nachteil für Jens festgestellt und §5.3.5 nicht angewendet werden. Die REKO möchte aber verdeutlichen, dass im Zweikampf IMMER genügend Platz für den Konkurrenten gelassen werden muss. Martin hätte in der Situation mehr Platz lassen müssen und wird daher von der REKO verwarnt.
Strafe:
Martin P. - Verwarnung
Zusammenfassung:
Martin P. - Verwarnung