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ein interessanter fall des scheiterns vertraglich vereinbarter normen:
"Im Gegensatz zu den übrigen 74 Exponaten durften die Besucher die Plastik des Diktators nicht fotografieren oder berühren."
ROTFL!
hier haben die kollegen von der kautelarabteilung womöglich versagt! besser wäre gewesen, so zu formulieren:
"Es ist untersagt, die Plastik Hitlers zu photographieren, zu berühren oder ihr den Kopf abzureißen."
andererseits kann man ja auch köpfe nicht abreißen, ohne sie zu berühren. gleichwohl werde ich den verdacht nicht los, daß hier alle juristische kunst vergebens gewesen wäre...
nebenbei antwortete der "aufgebrachte berliner" (aufgebracht? er hat offenkundig 2 stunden lang schlange gestanden, nur um einer wachsfigur den kopf abzureißen), nebenbei also antwortete der irre auf die frage, ob es sich gelohnt habe, immerhin mit einem herzerfrischenden "Nein!"
"Im Gegensatz zu den übrigen 74 Exponaten durften die Besucher die Plastik des Diktators nicht fotografieren oder berühren."
ROTFL!
hier haben die kollegen von der kautelarabteilung womöglich versagt! besser wäre gewesen, so zu formulieren:
"Es ist untersagt, die Plastik Hitlers zu photographieren, zu berühren oder ihr den Kopf abzureißen."
andererseits kann man ja auch köpfe nicht abreißen, ohne sie zu berühren. gleichwohl werde ich den verdacht nicht los, daß hier alle juristische kunst vergebens gewesen wäre...
nebenbei antwortete der "aufgebrachte berliner" (aufgebracht? er hat offenkundig 2 stunden lang schlange gestanden, nur um einer wachsfigur den kopf abzureißen), nebenbei also antwortete der irre auf die frage, ob es sich gelohnt habe, immerhin mit einem herzerfrischenden "Nein!"