Ohne Brennen ins Virtuelle Laufwerk verschieben?!

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User 1816

Ich habe auf der Festplatte ein spiel das ich aber in ein laufwerk stecken muss.(E) is das möglich das zu machen ohne es zu brennen?
Problem is nämlich das ich kein brenner habe..


Danke Benny
 
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User 1816

Also alcohol habe ich drauf, aber da kann man nur ein image von einer cd machen, ich möchte aus einer cd die ich auf meinen rechner kopiert habe eine image erstellen, das ich dann ins Laufwerk einbinden kann..

Bei beiden programmen. wie ?(alcohol,deamon tool) ich find die funktion nicht.
 
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User 1816

^^bitte nichts mit "wenn ich mich nicht irre" oder "glaub ich" , will ja net meine ganze festplatte vollbomben. wenn mir einer ne kurze beschreibung gibt und ein passendes programm dazu, is das ziel schon erreicht^^
 
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User 3828

Ganz einfach:

Mit Nero Burning Rom aus den kopierten Daten eine CD zusammenstellen und als Brenner "Image Recorder" auswählen!

Brennen!

Das gebrannte Image nun in einem der vorher genannten Programme mounten!
 
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User 226

bei daemon tools geht es so:

linksklick aufs icon im tray und dann einfach nur noch die image-datei auswählen. fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
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User 3828

Also alcohol habe ich drauf, aber da kann man nur ein image von einer cd machen, ich möchte aus einer cd die ich auf meinen rechner kopiert habe eine image erstellen, das ich dann ins Laufwerk einbinden kann..
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Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde hier einfach der Inhalt einer CD per "Copy&Paste" auf die Festplatte kopiert.
Aus diesen Dateien soll jetzt ein Image erstellt werden, welches dann gemountet werden soll.

Wenn dem so ist, dann sollte mein Tipp doch richtig sein.
Wobei ich bezweifel, daß durch einfaches Kopieren des CD-Inhaltes wirklich alle Dateien kopiert wurden um ein funktionierendes Image anzulegen.
Meist gibt es versteckte oder beabsichtigt defekte Sektoren usw., die ein einfaches Kopieren verhindern sollen.
 
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User 1816

Ja mirko dein vorschlag hat funktioniert, und leider auch nicht
er wollte trotzdem weiterhin das ich die cd einlegen soll. also habe ich es aufgegeben und gelöscht..

trotzdem danke:)
 
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User 2937

ich weiß ja nich was du da hast, aber sowas wie ein no-cd patch hätte da auch geholfen ;)
(wenn du das spiel besitzt ists auch 100% legal)
 
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User 1834

Tut er das? :giggel:

Google mal ein bißchen. Du glaubst gar nicht wie viele Seiten da auftauchen.
 
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User 478

Nein, das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ist immer illegal, egal ob du das Spiel besitzt oder nicht.

Seh ich nicht unbedingt so... also in §69 UrhG steht folgendes:

§ 69a Gegenstand des Schutzes

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) 1Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. 2Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) 1Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. 2Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computergrogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Im erwähnten Paragraphen 95a steht dann das:

1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.(2) 1Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. 2Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Also.. ich denke das trifft also zwar auf Audio CD´s zu, auf PC-Spiele aber eben nicht... oder was lese ich falsch? Dann bitte Aufklärung
 
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