Kleine Frage zum Verkehrsrecht...

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User 657

...es geht darum, wie es bei einem Auffahrunfall aussieht, wenn man wegen nem Kleintier bremst. Mir ist schon klar, dass ich wegen eines Karnickels keine Vollbremsung machen darf...aaaaber:

Neulich war ich im dunkel unterwegs und musste durch nen Kreisel. Der Kreisel ist schon übersichtlich, und es war kein Verkehr, daher bin ich...naja, sagen wir etwas sportlicher reingefahren. (Damit wäre eh die Gefahr eines Auffahrunfalls minimiert, da alle anderen dann eh Meter zurück wären :giggel: ) Während ich so einbiege, sehe ich kurz vor mir auf der Straße plötzlich nen Lichtblitz über die Straße huschen...bevor ich überhaupt ahnen konnte, was das war, stand ich auch schon - Glück gehabt: War nurn Karnickel, und ich hab 2 Meter vorher gestanden.

Nun kurz zur Frage: Da ich ja im Dunklen nicht sehen konnte, was da vor mir auf die Straße läuft (hab wie gesagt nur Lichtreflexionen gesehen und mich daher erschreckt) stand der Fuß vor nem klaren gedanken auf der Bremse...bei einem Auffahrunfall: Hätte ich eine Teilschuld bekommen, oder wäre die wenigstens geringer ausgefallen, als "normal"?

Das ist mir nämlich danach durch den Kopf gegangen :) Außer natürlich dass das ein oder andere Fahrsicherheitstraining schon was genützt hat :happy:
 
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User 331

Ich würde tippen das die Schuld 50:50 ist. Du hast dich erschrocken und gebremst und der andere hat nicht genug Abstand gehalten und ist dir draufgefahren. Wahrscheinlich entscheiden da einige Richter unterschiedlich.

Ich habe letztens Nachts nen Feldhüpfer erledigt = 1.100 Euro. Hatte aber keine Chance auszuweichen oder zu bremsen.
 
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User 3649

Ich würd sagen es is die schuld vom hintermann.
Er hätte genug abstand halten müssen um eine vollbremsung+reaktionszeit einberechnet zu habn
 
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User 226

Ich würd sagen es is die schuld vom hintermann.
Er hätte genug abstand halten müssen um eine vollbremsung+reaktionszeit einberechnet zu habn

davon sollte man eigentlich ausgehen können. vor gericht sieht das dann meistens aber ganz anders. mindestens teilschuld wird es auch für den vollbremser geben. kommt letztlich immer auf die anwälte und den richter an, der da verhandelt.
 
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User 331

Mir wurde bei nem Unfall auch mal fix 20% Schuld zugesprochen obwohl ich keine Chance hatte jenen abzuwenden.
 
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User 908

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat mein Versicherungsheini mir mal gesagt, das man bei Wirbeltieren ungestraft auf die Bremse treten darf.
In dem Fall wäre es wohl besser,das Tier mit der Stoßstange zu erlegen, als Beweisstück.;)
 
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User 1793

Da liegt der Hase im Pfeffer, zumindest meiner Meinung nach:
Du hast keinerlei Beweise das dort ein Tier rumgelaufen ist -> grundlose Vollbremsung ist demnach möglich. Daher würde der Bremsende in jedem Fall eine Teilschuld, wie hoch die auch immer sein mag. Das ganze dürfte sich genauso Verhalten wenn Du einem Tier ausweichst und daraus ein Unfall resultiert.
Wie Ralf schon sagte, besser draufhalten - arme Viecher.
 
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