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User 4652
Ich mache den thread hier nur auf um evtl. auch andere mal auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen der mir bislang nicht wirklich bewusst war. Ich habe vor 9 Monaten online einen Tisch bei Junado gekauft, ein Händler bei Kaufland.de
Garantie geben die meisten Händler nur 6 Monate, und dann gibt es noch die gesetzliche Gewährleistung die 24 Monate gilt. Nach 9 Monaten löst sich bei mir die Tischplatte in Ihre Einzelteile auf. Nach Rücksprache mit dem Händler ziehen die sich aus jeglicher Verantwortung. Da die Händlergarantie abgelaufen ist, ist nur noch die gesetzliche Gewährleistung die letzte Möglichkeit für Nachbesserung/Austausch oder Teil-/Erstattung.
Jetzt ist es aber anscheinend so das man da dann selber den Beweis für die Beschädigung aufbringen muss, das diese praktisch ein Produktmangel ist und nicht durch Unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Dazu ist dann ein Gutachten nötig das man dann selbst oder über einen Anwalt seine Ansprüche geltend machen kann. In meinem Fall empfinde ich es absolute Frechheit vom Händler grundsätzlich alles abzulehnen, denn es ist eigentlich klar ersichtlich das sich die Tischplatte durch billige Herstellung bereits nach 9 Monaten in Ihre Einzelteile zerlegt (schlecht geleimt/bearbeitet). Das kann man natürlich nach Erhalt der Ware nicht optisch erkennen wie sich die Ware im Lauf der Zeit verändern wird.
Aber gut, man lernt halt nicht aus. In meinem Fall auch kein Schaden der jetzt all zu hoch ist. Worauf ich in Zukunft auf jeden Fall achten werde ist wie lange der Händler selbst Garantie gibt, und nach Möglichkeit nichts mehr im Internet zu bestellen, auch wenn der Tisch dort relativ günstig war. Im Nachhinein ist mir auch klar warum. Wenn man teurere Möbel kauft kann das dann recht schnell ärgerlich werden und man muss sich dann rumstreiten. In meinem Fall verzichte ich darauf, aber das war mir mal wieder eine Lehre. Ich Depp bin echt davon ausgegangen das das ja kein Problem sein kann wenn Möbel innerhalb von 2 Jahren auseinanderlassen/zerbrechen/ihre Funktion nicht mehr erfüllen oder was auch immer.
In diesem Sinn : Augen auf beim Möbelkauf
Garantie geben die meisten Händler nur 6 Monate, und dann gibt es noch die gesetzliche Gewährleistung die 24 Monate gilt. Nach 9 Monaten löst sich bei mir die Tischplatte in Ihre Einzelteile auf. Nach Rücksprache mit dem Händler ziehen die sich aus jeglicher Verantwortung. Da die Händlergarantie abgelaufen ist, ist nur noch die gesetzliche Gewährleistung die letzte Möglichkeit für Nachbesserung/Austausch oder Teil-/Erstattung.
Jetzt ist es aber anscheinend so das man da dann selber den Beweis für die Beschädigung aufbringen muss, das diese praktisch ein Produktmangel ist und nicht durch Unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Dazu ist dann ein Gutachten nötig das man dann selbst oder über einen Anwalt seine Ansprüche geltend machen kann. In meinem Fall empfinde ich es absolute Frechheit vom Händler grundsätzlich alles abzulehnen, denn es ist eigentlich klar ersichtlich das sich die Tischplatte durch billige Herstellung bereits nach 9 Monaten in Ihre Einzelteile zerlegt (schlecht geleimt/bearbeitet). Das kann man natürlich nach Erhalt der Ware nicht optisch erkennen wie sich die Ware im Lauf der Zeit verändern wird.
Aber gut, man lernt halt nicht aus. In meinem Fall auch kein Schaden der jetzt all zu hoch ist. Worauf ich in Zukunft auf jeden Fall achten werde ist wie lange der Händler selbst Garantie gibt, und nach Möglichkeit nichts mehr im Internet zu bestellen, auch wenn der Tisch dort relativ günstig war. Im Nachhinein ist mir auch klar warum. Wenn man teurere Möbel kauft kann das dann recht schnell ärgerlich werden und man muss sich dann rumstreiten. In meinem Fall verzichte ich darauf, aber das war mir mal wieder eine Lehre. Ich Depp bin echt davon ausgegangen das das ja kein Problem sein kann wenn Möbel innerhalb von 2 Jahren auseinanderlassen/zerbrechen/ihre Funktion nicht mehr erfüllen oder was auch immer.
In diesem Sinn : Augen auf beim Möbelkauf
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