nur in einem Glas mit Nutella drauf auch Nutella drin? Ich frage nur nach, damit ich da nichts falsch mache.
Das ist unerlaubte Schleichwerbung!
Ich bitte darum den Herrn Ruehl sofort abzumahnen.
Zum Thema: Ist die Auto-Kupplung bei LFS default oder muss ich die noch aktivieren?
Das ist keine Schleichwerbung. Das sog. Nutella-Prinzip ("Nur wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin") gehört mittlerweile zum sprachlich-logischen Gemeingut. Das "Nutella-Prinzip" hat sich in den betroffenen Verkehrskreisen (hauptsächlich: Juristen und da gehöre ich ja zu) völlig vom Produkt gelöst und daher keinen werbenden, anpreisenden Charakter mehr.
Ähnliche Phänomene gibt es dort, wo ein Markenname pars pro toto für Produkte mit gewissen Eigenschaften wird:
Beispiele:
"Den Umschlag mußt Du mit TESA zukleben, das Gummizeug hält nicht!"
-> gemeint ist nicht TESA-FILM von Beiersdorffer, sondern jedes durchsichtige Plastikzeug mit Klebs dran in Streifenform
"Wenn Du die Spüle nicht ab und zu mal mit ATA auswischst, darfst DU dich über den Siff nicht wundern!"
-> Scheuerpulver
Der "Nutella"-Grundsatz kommt immer dann zur Anwendung, wenn derjenige, der etwas in die Welt setzt, dadurch, wie er das Ding, was er in die Welt setzt, nennt, sich bindet. Schreibt also ein Richter "Urteil" über ein Schriftstück, dann ist das auch eines und wird so behandelt, auch wenn es - rechtlich - nicht erlaubt ist, das, was es entschieden wurde, durch Urteil zu entscheiden. Auch wenn der Richter - zum Beispiel - gar nicht durch Urteil entscheiden wollte, sondern durch Beschluß, aber Urteil über den Beschluß schreibt, ist das drin, was drübersteht: Ein Urteil. Das ist das Nutella-Prinzip.
Grund: Derjenige, der sich gegen das Urteil oder den Beschluß wehren will, soll nicht grübeln müssen, was der Richter denn nun in Wahrheit absetzen wollte - er nimmt einfach das Rechtsmittel, das gegen das so bezeichnete zulässig ist.
Um dem Richter nun jede Möglichkeit zu nehmen, mittels des Nutella-Prinzips durch die Bezeichnung etwa unanfechtbare Entscheidungen zu treffen, gilt zusätzlich noch das
Meistbegünstigungsprinzip. -> Wiki meint:
Im
Verfahrensrecht besagt das Meistbegünstigungsprinzip, dass eine
gerichtliche Entscheidung, die in der falschen Form getroffen wurde (z. B.
Beschluss statt
Urteil), sowohl mit dem
Rechtsmittel angefochten werden kann, das der Form entspricht, als auch mit dem Rechtsmittel, das bei der richtigen Entscheidungsform gegeben wäre. Ziel ist es, dem
Rechtsmittelführer das Risiko abzunehmen, dass er ein falsches Rechtsmittel einlegt. Normalerweise wird ein
unstatthaftes Rechtsmittel nämlich als
unzulässig verworfen.
Das eine muß mit dem anderen (also das Nutella-Prinzip mit dem Meistbegünstigungsprinzip) aber nichts zu tun haben. Es gibt Fälle, in denen ein Gericht sowohl durch Beschluß (-> Rechtsmittel: Beschwerde, 2 (oder 4) Wochen Frist oder sofortige Beschwerde, 1 Woche Frist, oder gar keine Beschwerde (Beschlüsse der Oberlandesgerichte)) oder durch Urteil (-> Berufung) entscheiden kann. Hier kommt dann das Nutella-Prinzip voll zum Tragen.
Was hat das um Gottes Willen mit Brotaufstrich zu tun?
