U
User 25461
Bei Audi gibt es das auch schon eine Weile, z.B. beim e-tron gibt es ein aufpreispflichtiges Matrixlicht, das kann man auch nachträglich "on demand" buchen, monatlich oder dauerhaft.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Im Grunde ist es doch nichts anderes als die schon bekannte Praxis verschiedene Ausstattungen in Pakete zu bündeln. Da kaufst du als Kunde dann auch Ausstattungen mit die du gar nicht brauchst und fährst sie trotzdem durch die Gegend.
Bei dem Gesetz geht es nur darum, dass es verboten ist Schutzmaßnahmen zu umgehen die vom Hersteller eingesetzt werden um die Nutzung kontrollieren.Sehe ich anders. Bei jeder art von software muss ich mir ja diese erst installieren. Der Knackpunkt hier ist in meinen Augen das hier Hardware die ich immer mit mir rumschleppen muss aktivieren soll. Ich schleppe extra Gewicht rum was ich nicht benötige und muss es auch noch mitbezahlen wenn ich mir das Auto kaufe egal ob ich es will oder nicht und auch beim Verbrauch wirst du immer noch die extra Kilos mit dir rumschleppen und bei jedem aufladen/Tanken des Fahrzeuges mitbezahlen.
Das wäre ungefähr so als ob jeder PC ab sofort mit einer high end Grafikkarte kommt egal ob ich die brauche oder nicht. Aber um diese zu nutzen muss ich zusätzlich Kohle in die Hand nehmen.
§ 95a UrhG - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege sowie die Befugnisse von Kulturerbe-Einrichtungen gemäß § 61d.
Ich finde das recht gut für Gebrauchtwagenkäufer. Wenn der Wagen eigentlich alle Features verbaut hat, aber der Erstkäufer das nicht geordert hat, kann man das Wunsch-Gimmick einfach nachkaufen.
ja du schaust auch schon so komisch.Nennt mich humorlos, aber lachen kann ich über die letzten Beiträge aus irgendeinem Grund nicht....
Das müsste aber dann nicht zwingend mit einem Abomodell geschehen.Mein Nachbar wäre bei seinem neuen BMW froh, wenn er nachträglich das Navi aktivieren könnte. Das hat nämlich der gute Verkäufer bei seiner Bestellung vergessen und ist nun scheinbar auch nicht mehr so einfach nachzurüsten. Darum steht das Auto immer noch beim Händler.
Natürlich machst du als Hersteller beides.Mir gefällt ganz grundsätzlich die Philosophie dahinter nicht. Das ganze Modell verfolgt ja nur einen einzigen Zweck, nämlich dem Kunden am Ende des Tages mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn wir beim Beispiel Sitzheizung bleiben, dann reden wir hier zunächst mal von Hardware, die in jedem Fall verbaut wird. Wir haben also nicht mehr in 25/50/75% (in den arabischen Ländern gibt es die sicher nicht ) aller Autos eine verbaute Sitzheizung, sondern in 100%. Mehr verbaute Sitzheizungen erzeugen höhere Produktionskosten.
Um dieses Modell für den Hersteller funktionieren zu lassen, die Mehrkosten zu kompensieren und am Ende sogar Mehreinnahmen zu generieren, gibt es dann nur 2 mögliche Szenarien: die Nicht-Nutzer zahlen einen höheren Basispreis, als nötig oder die Nutzer zahlen unverhältnismäßig viel mehr für ihre Sitzheizung, als vorher.
Dessen bin ich mir bewusst, ich hab das gelernt. Unter dem Strich bleiben aber Mehrkosten und die werden selbstverständlich weitergereicht.Denn durch die reduzierte Komplexität wird auch die Produktion insgesamt günstiger, weil eben alle Autos hardwareseitig die gleiche Ausstattung bekommen.