Abmahnung

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User 988

Servus!

Folgendes ist mir gestern passiert:

Vorgesetzter: "Lad mal schnell die paar Pal"
Ich: "Ich hab gerade keine Zeit"
Vorgesetzer: "Komm schon, der Fahrer ist gleich da"
Ich: "Ok..."

Kurz danach kommt ne Mail, zwei Pal. waren wohl nicht in ordnungsgemäßen Zustand.
Ich stand unter Zeitdruck weil ich zu einem Knd. musste und hab mich halt drauf verlassen das die Pal. kontrolliert waren... ( wird mir nicht nochmal passieren )

Darf man nem Azubi eigentlich eine Abmahnung geben für eine Sache die er lt. Ausbildungsrahmenplan lernt?
Desweiteren stand in der Abmahnung, dass ich das ganze zum wiederholten Mal gemacht hätte Wenn die mir das unterstellen müssten die doch eigentlich auch ne Liste führen wo das ganze aufgeführt ist?!

Da ich in zwei Monaten eh fertig mit der Ausbildung bin hätte ich nicht übel Lust, falls die Möglichkeit besteht, die Abmahnung anzufechten.

Erfahrungen oder Tipps?


:)
 
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User 784

Ich hatte zwar keine Abmahnung aber man wird doch des öfteren als Azubi von "oben" fertig gemacht. Man ist schuld. Gut das trifft nun auch jetzt noch zu :D aber das hat damit nichts zu tun.

Ich würde gar nicht auf die Abmahnung groß eingehen. Ich würde auf jedenfall mit deinem Vorgesetzten ein Gespräch führen, was du falsch gemacht hast und wie es richtig gemacht gehört. Schließlich bist du in der Ausbildung und dein Interesse ist es sie möglichst gut abzuschließen, bzw. das du lernbereit bist, was ja bestimmt der Fall ist. Wie kannst du etwas lernen wenn dir niemand sagt was du falsch gemacht hast und beim x-ten Mal mit der Keule kommt? Vielleicht etwas anders ausgedrückt. :D

Wichtig ist das du möglichst ohne Aggression an solch ein Gespräch hingehst. Mach das möglichst bald sonst staut sich sowas auf und spricht sich im Betrieb rum.
Du bist auch nicht schuld deswegen, auch wenn du einen Fehler gemacht hast, bzw unschuldig. Darum gehts ja nicht in einer Ausbildung. Deswegen auch hier nicht klein bei geben.

Ansonsten irgendwie gucken das du durch die Prüfung kommst ohne das dich der Betrieb schlecht darstehen läßt in der Prüfung.

:prost:
 
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User 2340

Wenn das genau so ist, wie du das hier schilderst, dann jetzt sofort schriftlich der Abmahnung widersprechen und ab zum Anwalt.
So eine Abmahnung wird dich dein ganzes Arbeitsleben verfolgen.
Edit: Scheinen ja linke Vögel zu sein in deinem Betrieb, also lass dir für den Widerspruch eine Empfangsbestätigung geben.
 
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User 908

Desweiteren stand in der Abmahnung, dass ich das ganze zum wiederholten Mal gemacht hätte Wenn die mir das unterstellen müssten die doch eigentlich auch ne Liste führen wo das ganze aufgeführt ist?!

Wenn dem nicht so ist, und der Arbeitgeber das nicht belegen kann, kannst du die Abmahnung anfechten. Meines Wissens ist die gesamte Abmahnung unwirksam, sollte nur eine falsche Behauptung in ihr stehen.

Betriebsrat einschalten, und wenn nicht vorhanden, zur Gewerkschaft.
 
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User 948

Also

aus Auszubildener eine Abmahnung zu bekommen macht zwar Sinn wegen folgender Vergehen :

Nicht zur Berufsschule gehen / unentschuldigt fehlen / Krank machen ohne Zettel etc.

aber bestimmt nicht weil während der Arbeit was schief gegangen ist.

Ich würde ein Schreiben aufsetzen, in dem

1) Du Widerspruch gegen die Abmahnung selber einlegst

2) Du ein Gespräch möchtest, in dem geklärt wird was genau nicht geklappt hat

Dazu solltest Du Dir Deinen Ausbildungsplan noch mal genau ansehen, da steht nämlich beschrieben was Du bereits gelernt hast und was Du lernen sollst. Dieser Plan ist vom Arbeitgeber einzuhalten, hat er das nicht, können Dir auch keine Vorwürfe für Fehler innerhalb Deiner Arbeit gemacht werden.

Grüße
 
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User 988

Hi,

danke erstmal für die Tipps.

Habe heute auf mit meinem Vater geredet. Das ganze wird nächste Woche zum Anwalt gehen.

Das Verhältnis zu meinem Chef ist eh zerrüttet, hatten mal Privat miteinander zu tun und da gabs Stress und das wirkt sich halt jetzt langsam auf die Arbeit aus. Ich habe wirklich lange probiert das ganze zu trennen nur irgendwann geht es nicht mehr. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht wo ich hier anfangen soll.

Geht damit los das ich im ersten Lehrjahr ~ 500 Überstunden gemacht habe die vom Arbeitgeber nicht Gutgeschrieben / Ausbezahlt wurden. Dann gings weiter das man trotz Krankschreibung ( Allergische Reaktion auf einen Wespenstich im Gesicht ) mit Nachdruck zur Arbeit gebeten wird. Oft genug kann man mit dem eigenen Auto durch die Gegend fahren weil es ja "ganz dringend ist" und "leider kein Firmenauto zur Verfügung steht". Man muss mit Staplern fahren obwohl man keine Berechtigung dazu hat usw.

Der Fall gestern lief wie folgt ab:

Ich musste zu einem Kunden da wir dort Ware gelagert haben die dann Anhand von Aufträgen kommissioniert wird. der Auftrag war mit Fixdatum für den Mittwoch also stand ich unter Zeitdruck. Der Disponent hat den Fahrer, der die Ware fahren, sollte angeschissen warum er noch nicht da wäre. Als ich ihm daraufhin mitteilte, dass ich jetzt weg bin kam nur die Anweisung:

"Lad doch schnell die paar Paletten"
"Ich habe keine Zeit, ich muss zum Kunden"
"Komm schon, der Fahrer ist gleich da"
"Ok.."

Also habe ich die paar Paletten auch geladen. Bei uns gibt es eine Trennung zwischen kommissioniert/kontrolliert/verladen. Ich war in diesem Fall nur der Verlader. Meistens bin ich aber derjenige der das ganze kontrolliert. Daraufhin baut wohl auch die ganze Abmahnung auf.

Die gehen davon aus das ich die Ware kontrolliert und mein okay für die Verladung gegeben habe ( Mein Name stand auch im Feld "kontrolliert" aber ich habe nicht unterschrieben, das war der Disponent... )

Und wenn ich Fehler mache stehe ich auch dazu. Nur das sehe ich jetzt nicht ein. Die Abmahnung geht nächste Woche zum Anwalt und dann schauen wir weiter.

Betriebsrat gibt es bei uns, welch Überraschung, keinen.
 
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User 2823

das kenn ich auch von 2 großen großen Elektrofachmärkten... es gibt glaub ich nur einen einzigen Markt in D mit nem Betriebsrat
 
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User 2219

Oder wie in der Firma, in der ich vor meiner jetzigen tätig war (eine Bremer Filiale eines grossen Sicherheitsunternehmens): Da war der stellvertretene Niederlassungsleiter auch gleichzeitig Mitglied und angeblich auch mein erster Ansprechpartner im Betriebsrat...8o:vogel::lol:. Geil, oder?

Mein erster Tip in diesem Fall wäre eigentlich auch das ruhige, persönliche Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten. Wenn da aber die Vertrauensverhältnisse auch schon nicht mehr vorhanden sind, wie Du schreibst, dann würd ich auch den Weg über den Rechtsverdreher versuchen; viel Glück!

Hab immer Mitleid bei solchen Sachen, muss ich ehrlich gestehen, weil ich selbst sowohl in meinem Lehrbetrieb, als auch bei besagter Sicherheitsfirma (2 Jahre da gearbeitet) extrem viel Probleme und Streß hatte mit hohlen Kollegen und extrem unfähigen Vorgesetzten. Glücklicherweise bin ich heute auf den Tag genau 9 Jahre in meiner jetzigen Firma, und immer noch recht zufrieden insgesamt, und auch ohne Firmenwechsel-Gedanken...
 
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User 57

Betriebsrat gibt es bei uns, welch Überraschung, keinen.

Es geht auch ohne, wenn man mit vernünftigen Leuten zu tun hat. Aber das hier:

.... Man muss mit Staplern fahren obwohl man keine Berechtigung dazu hat usw.

macht mich schon sehr nachdenklich. Es gibt garantiert bei euch auch einen Sicherheitsbeauftragten. Wenn der seine Funktion nur halbwegs ernst nimmt, dann darf sowas nicht passieren. Wenns da Unfälle mit Personenschäden gibt, dann landet einer im Gefängnis, und das ist nicht der Staplerfahrer.

Klingt nach 'ner unseriösen Ausbeuter-Firma.
 
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User 988

So, um das ganze abzuschließen

- Ausbildung um 1 Jahr verkürzt
- Ausbildung heute abgeschlossen
- Ausbildung mit 1 abgeschlossen :D

Die sollen bleiben wo der Pfeffer wächst :cool:
 
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User

Besser hätts nich laufen können Moritz!!!
Grats^^

bin auch lehrling ...... drum hab ich verständnis dafür

aber heut zu tage darf man ja fast nicht mehr nachdenken über so manche sachen sonsd greifd man sich den ganzen tag nur an den kopf
 
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User

Moritz...wie hast du dass gemacht mit der Lehrzeitverkürzung?

nice stuff ;)
 
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User 988

Danke, danke ;) :D

@ Christoph: Durch mein Fachabitur war das ganze möglich. In diesem Fall muss nur der Betrieb zustimmen, die Schule nicht.
 
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